00.2580 Notfall-Inkonvenienzpauschale E bei telefonischer Konsultation, Mo-So 22-7 Versionsgeschichte

heute
01.09
AL (inkl. Assistenz)
70.0 TP -
Assistenz / Dotation
- / -
TL
-
AL (Praktischer Arzt)
65.1 TP
Leistung i.e. Sinne
-
Bericht
-
Vor- und Nachbearbeitung
-
Leistungsbezogene ärztliche Zusatzzeit
-
Raumbelegung
-
Wechsel
-
Skalierungsfaktor AL
1.0
Skalierungsfaktor TL
1.0
Skalierungsfaktor AL (PA)
0.93
01.08.01_BR
01.00
AL (inkl. Assistenz)
70.0 TP -
Assistenz / Dotation
- / -
TL
-
Leistung i.e. Sinne
-
Bericht
-
Vor- und Nachbearbeitung
-
Leistungsbezogene ärztliche Zusatzzeit
-
Raumbelegung
-
Wechsel
-
Skalierungsfaktor AL
1.0
Skalierungsfaktor TL
1.0
heute
01.09
Leistung
  • Notfall-Inkonvenienzpauschale E bei telefonischer Konsultation, Mo-So 22-7
Medizinische Interpretation
  • Kriterien telefonische Notfallkonsultation (tarifarisch):
  • - Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet.
  • - Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Anrufenden.
  • - Gespräch innerhalb oder und ausserhalb der eigenen Arztpraxis.
  • Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des effektiven telefonischen Kontaktes.
  • Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
  • Bei Konsultation/Besuch innert 60 Minuten nach telefonischer Notfallkonsultation können die Tarifpositionen (00.2540) und (00.2550) anstelle von (00.2580) und (00.2590) verrechnet werden.
Technische Interpretation

-

Gültigkeit

01.01.2018 - heute

01.08.01_BR
01.05
Leistung
  • Notfall-Inkonvenienzpauschale E bei telefonischer Konsultation, Mo-So 22-7
Medizinische Interpretation
  • Kriterien telefonische Notfallkonsultation (tarifarisch):
  • - Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet.
  • - Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Anrufenden.
  • - Gespräch innerhalb oder und ausserhalb der eigenen Arztpraxis.
  • Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des effektiven telefonischen Kontaktes.
  • Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
  • Bei Konsultation/Besuch innert 60 Minuten nach telefonischer Notfallkonsultation können die Tarifpositionen (00.2540) und (00.2550) anstelle von (00.2580) und (00.2590) verrechnet werden.
  • Bei Konsultation/Besuch innert 60 Minuten nach telefonischer Notfallkonsultation können die Tarifpositionen (00.2540) und (00.2550) anstelle von (00.2580) und (00.2590) verrechnet werden.
Technische Interpretation

-

Gültigkeit

01.01.2008 - heute

01.04.01
01.04
Leistung
  • Notfall-Inkonvenienz-Pauschale E bei telefonischer Konsultation, Mo-So 22-7
  • Notfall-Inkonvenienzpauschale E bei telefonischer Konsultation, Mo-So 22-7
Medizinische Interpretation
  • Kriterien telefonische Notfallkonsultation (tarifarisch):
  • - Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet.
  • - Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Anrufenden.
  • - Gespräch innerhalb oder und ausserhalb der eigenen Arztpraxis.
  • Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des effektiven telefonischen Kontaktes.
  • Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des effektiven telefonischen Kontaktes.
  • Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
  • Bei Konsultation/Besuch innert 60 Minuten nach telefonischer Notfallkonsultation können die Tarifpositionen (00.2540) und (00.2550) anstelle von (00.2580) und (00.2590) verrechnet werden.
Technische Interpretation
  • Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
  • Bei Konsultation/Besuch innert 60 Minuten nach telefonischer Notfallkonsultation können die Tarifpositionen (00.2540) und (00.2550) anstelle von (00.2580) und (00.2590) verrechnet werden.
Gültigkeit

01.04.2007 - 31.12.2007

01.03
01.00
Leistung
  • Notfall-Inkonvenienz-Pauschale E bei telefonischer Konsultation, Mo-So 22-7
Medizinische Interpretation
  • Kriterien telefonische Notfallkonsultation (tarifarisch):
  • - Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet.
  • - Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Anrufenden.
  • - Gespräch innerhalb oder und ausserhalb der eigenen Arztpraxis.
  • Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des effektiven telefonischen Kontaktes.
Technische Interpretation
  • Darf nur von nicht vom Spital oder Institut fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
  • Bei Konsultation/Besuch innert 60 Minuten nach telefonischer Notfallkonsultation können die Tarifpositionen (00.2540) und (00.2550) anstelle von (00.2580) und (00.2590) verrechnet werden.
Gültigkeit

01.01.2001 - 31.03.2007

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