39.08 Bildgebend überwachte Eingriffe

Unterkapitel
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Interpretation

Leistungsinhalt

Die Positionen des Kapitels 39.08 können durch einen Facharzt für Radiologie/Radiodiagnostik nur dann abgerechnet werden, wenn ein Eingriff ausserhalb Kapitel 39 durch einen Nichtradiologen durchgeführt wird, bei welchem der Facharzt für Radiologie/Radiodiagnostik diesen Eingriff bildgebend überwachen muss.

Die allgemeinen ärztlichen Leistungen am Patienten durch den Facharzt für medizinische Radiologie/Radiodiagnostik anlässlich des bildgebend überwachten Eingriffs sowie die Abgeltung für administrative Aufwendungen sind bereits in den Leistungen des Kapitels 39.08 enthalten und können nicht nochmals mit den Positionen Grundkonsultation/Betriebsstelle Radiologie in Rechnung gestellt werden.

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