29.05 Allgemeine Schmerztherapie

Interpretation

Kumulationseinschränkung

Leistungen aus dem Kapitel 29.05 können in der gleichen Sitzung durch den gleichen Facharzt nicht mit Leistungen aus den Kapiteln 00.03.02, 05.01.02, 28, 29.06 und 39 kumuliert werden, ausgenommen 39.01, 39.02.01 und 39.02.07.

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