17 Diagnostik und nichtchirurgische Therapie von Herz und Gefässen

Interpretation

Limitierung

Die Tarifpositionen 17.0710, 17.0740, 17.0790, 17.0830 und 17.0860 sind max. 1 x pro 24 Std. abrechenbar.

Leistungsblock [LB-05]

Die Tarifpositionen aus den Kapiteln 17.04.01 und 17.04.02 sind Teile eines Leistungsblockes und deshalb in einer Sitzung durch den gleichen Facharzt nur unter sich kumulierbar, ansonsten mit keiner anderen Tarifposition.

Ausgenommen sind die Tarifpositionen Dringlichkeitszuschläge und Notfallzuschläge, Kapitel 00.08.

Technische Grundleistung (Wechselzeit)

Bei sämtlichen Leistungen aus den Kapiteln 17.04.01 und 17.04.04 kann für die technisch bedingte Wechselzeit die entsprechende technische Grundleistung aus dem Kapitel 17.05 '1 mal pro Sitzung' in Rechnung gestellt werden.

Leistungsblock [LB-12]

Die Tarifposition 17.1310 ist Teil eines Leistungsblockes und deshalb in einer Sitzung durch den gleichen Facharzt mit keiner anderen Tarifposition kumulierbar.

Ausgenommen sind die Tarifpositionen Dringlichkeitszuschläge und Notfallzuschläge, Kapitel 00.08.

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