00.2285 Nicht formalisierter Bericht, 11 bis 35 Zeilen Text Versionsgeschichte

heute
01.09
AL (inkl. Assistenz)
22.9 TP  8.8%
Assistenz / Dotation
- / -
TL
18.03 TP -
AL (Praktischer Arzt)
21.3 TP
Leistung i.e. Sinne
11 min. -
Bericht
-
Vor- und Nachbearbeitung
-
Leistungsbezogene ärztliche Zusatzzeit
-
Raumbelegung
11 min. -
Wechsel
-
Skalierungsfaktor AL
1.0
Skalierungsfaktor TL
1.0
Skalierungsfaktor AL (PA)
0.93
01.08.01_BR
01.02.012
AL (inkl. Assistenz)
21.04 TP -
Assistenz / Dotation
- / -
TL
18.03 TP -
Leistung i.e. Sinne
11 min. -
Bericht
-
Vor- und Nachbearbeitung
-
Leistungsbezogene ärztliche Zusatzzeit
-
Raumbelegung
11 min. -
Wechsel
-
Skalierungsfaktor AL
1.0
Skalierungsfaktor TL
1.0
heute
01.09
Leistung
  • Nicht formalisierter Bericht, 11 bis 35 Zeilen Text
Medizinische Interpretation
  • Nicht formalisierte Berichte sind in der Gestaltung frei und umfassen zwischen 11 und 35 Zeilen Text. Gilt auch für den Schriftverkehr unter Ärzten betreffend Befund, Diagnose, Therapien, Prognose über den Heilungsverlauf und weitere Massnahmen den Patient betreffend; dieser ist dem Versicherer auf Verlangen kostenlos zuzustellen, siehe hierzu auch KI-[00.06-8] und {14}.
  • {KLV}: Bericht Psychotherapie (Art. 2/3)
  • Nicht abrechenbar sind kleine Zeugnisse, Mitteilungen an Patienten sowie alle weiteren kleinen Berichte (bis 10 Zeilen Text auf einer A4-Seite); diese sind Bestandteil von 'Allgemeinen Grundleistungen', siehe KI-[00.06-7] und (00.2255).
Technische Interpretation

-

Gültigkeit

01.01.2018 - heute

01.08.01_BR
01.06
Leistung
  • Nicht formalisierter Bericht, 11 bis 35 Zeilen Text
Medizinische Interpretation
  • Nicht formalisierte Berichte sind in der Gestaltung frei und umfassen zwischen 11 und 35 Zeilen Text. Gilt auch für den Schriftverkehr unter Ärzten betreffend Befund, Diagnose, Therapien, Prognose über den Heilungsverlauf und weitere Massnahmen den Patient betreffend; dieser ist dem Versicherer auf Verlangen kostenlos zuzustellen, siehe hierzu auch KI-[00.06-8] und {14}.
  • {KLV}: Bericht Psychotherapie (Art. 2/3)
  • Nicht abrechenbar sind kleine Zeugnisse, Mitteilungen an Patienten sowie alle weiteren kleinen Berichte (bis 10 Zeilen Text auf einer A4-Seite); diese sind Bestandteil von 'Allgemeinen Grundleistungen', siehe KI-[00.06-7] und (00.2255).
Technische Interpretation

-

Gültigkeit

01.03.2009 - heute

01.05.031
01.04
Leistung
  • Nicht formalisierter Bericht, 11 bis 35 Zeilen Text
Medizinische Interpretation
  • Nicht formalisierte Berichte sind in der Gestaltung frei und umfassen zwischen 11 und 35 Zeilen Text. Gilt auch für den Schriftverkehr unter Ärzten betreffend Befund, Diagnose, Therapien, Prognose über den Heilungsverlauf und weitere Massnahmen den Patient betreffend; dieser ist dem Versicherer auf Verlangen kostenlos zuzustellen, siehe hierzu auch KI-[00.06-8] und {14}.
  • Nicht abrechenbar sind kleine Zeugnisse, Mitteilungen an Patienten sowie alle weiteren kleinen Berichte (bis 10 Zeilen Text auf einer A4-Seite); diese sind Bestandteil von "Allgemeinen Grundleistungen", siehe KI-[00.06-7] und (00.2255).
  • Nicht abrechenbar sind kleine Zeugnisse, Mitteilungen an Patienten sowie alle weiteren kleinen Berichte (bis 10 Zeilen Text auf einer A4-Seite); diese sind Bestandteil von 'Allgemeinen Grundleistungen', siehe KI-[00.06-7] und (00.2255).
Technische Interpretation

-

Gültigkeit

01.04.2007 - 28.02.2009

01.03
01.02.012
Leistung
  • Nicht formalisierter Bericht, 11 bis 35 Zeilen Text
Medizinische Interpretation
  • Nicht formalisierte Berichte sind in der Gestaltung frei und umfassen zwischen 11 und 35 Zeilen Text. Gilt auch für den Schriftverkehr unter Ärzten betreffend Befund, Diagnose, Therapien, Prognose über den Heilungsverlauf und weitere Massnahmen den Patient betreffend; dieser ist dem Versicherer auf Verlangen kostenlos zuzustellen, siehe hierzu auch KI-[00.06-8] und {14}.
  • Nicht abrechenbar sind kleine Zeugnisse, Mitteilungen an Patienten sowie alle weiteren kleinen Berichte (bis 10 Zeilen Text auf einer A4-Seite); diese sind Bestandteil von "Allgemeinen Grundleistungen", siehe KI-[00.06-7] und (00.2255).
Technische Interpretation

-

Gültigkeit

01.04.2006 - 31.03.2007

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