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Desinfektion und Applikation von Gleitmitteln (allf. auch mit anästhesierender Komponente und entsprechender Wartezeit) sind bei den endoskopischen bzw. enduralen Leistungen inbegriffen.
Alle diagnostischen/interventionellen operativen Versorgungen aus Kapitel 21 beinhalten eine allf. Blutstillung, sofern diese nicht explizit das Ziel der entsprechenden operativen Versorgung ist.
Urologische operative Versorgungen werden mit der gleichen Tarifposition abgerechnet, unabhängig davon, ob sie offen u/o endural erfolgen; vorbehalten bleiben Tarifpositionen, die explizit (Bezeichnung, Interpretation) ein endurales oder offenes Vorgehen erfordern.
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