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Laparoskopisch durchgeführte Eingriffe, die nicht unter den laparoskopischen Tarifpositionen aufgeführt sind, werden durch die entsprechenden mittels Laparotomie vorgenommenen Eingriffen, bzw. ihre Tarifpositionen, abgegolten.
Einlegen von Drains, z.B. Easyflow, Penrose usw., ist bei laparoskopischen Eingriffen und Laparotomien inbegriffen.
Bei Wechsel ('Umsteigen') von laparoskopischer Methode zu operativer Versorgung mittels Laparotomie wird die Laparoskopie (laporoskopische Eingriffe 20.0110) und die offene operative Versorgung, inkl. Laparotomie, entschädigt.
Enteroanastomosen als Operationsschritt von anderen intraabdominalen operativen Versorgungen sind Teil derselben und nicht separat abrechenbar.
Für allf. Lymphadenektomien, siehe 26; die radikale Entfernung von Lymphknoten 1. Ordnung in unmittelbarer Nachbarschaft des entfernten Organs ist Bestandteil der entsprechenden Leistung.
Für Leistungen, welche anstelle einer Laparotomie einer Lumbotomie als Zugang bedürfen, muss eine Lumbotomie 20.0610 anstelle einer Laparotomie abgerechnet werden; Lumbotomie und Laparotomie können nicht kumuliert werden. Ausnahmen sind in den entsprechenden Tarifpositionen vermerkt.
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