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Die operativen Versorgungen in 19, die nicht ohnehin der alleinigen Blutstillung dienen, beinhalten eine allf. Blutstillung.
Die Tarifpositionen in 19 beinhalten den allf. Einsatz eines BV-TV.
Eine allf. Patientenüberwachung mittels Oxymetrie und weiterem Monitoring ist Bestandteil der entsprechenden Tarifposition.
Die Tarifpositionen in Kapitel 19 beinhalten das Schaffen der notwendigen Gefässzugänge und die Applikation der notwendigen Pharmaka.
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