Die intraoperative Einlage von Thoraxdrains im Rahmen einer operativen Versorgung gemäss Kapitel 16 ist Bestandteil der jeweiligen Tarifposition; ausgenommen ist die Einlage eines Thoraxdrains als alleinige Leistung.
Die Ausräumung hilärer Lymphknoten ist integraler Bestandteil der entsprechenden operativen Versorgung und wird nicht separat entschädigt; Die Exstirpation von cervicalen, axillären und mediastinalen sowie paraaortalen Lymphknoten wird gemäss Tarifpositionen aus Kapitel 26 abgegolten.
Jetzt registrieren und Vorteile nutzen: Persönliche Merkliste, letzte persönliche Suchanfragen, persönlicher Filter (Dignität, Sparte).
Jetzt registrieren