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Die intraoperative Einlage von Thoraxdrains im Rahmen einer operativen Versorgung gemäss Kapitel 16 ist Bestandteil der jeweiligen Tarifposition; ausgenommen ist die Einlage eines Thoraxdrains als alleinige Leistung.
Die Ausräumung hilärer Lymphknoten ist integraler Bestandteil der entsprechenden operativen Versorgung und wird nicht separat entschädigt; Die Exstirpation von cervicalen, axillären und mediastinalen sowie paraaortalen Lymphknoten wird gemäss Tarifpositionen aus Kapitel 26 abgegolten.
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