09 Ohr, Gleichgewichtsorgan, N. facialis

Unterkapitel
Interpretation

Ärztliche/nichtärztliche Leistungserbringung

Eine Entschädigung medizinischtechnischer Leistungen im Kapitel 09 erfolgt unabhängig davon, ob die Leistung ganz oder teilweise durch den Facharzt oder allein durch nichtärztliches Personal durchgeführt wird.

Ausgenommen sind die phoniatrischen Leistungen durch den Facharzt für Phoniatrie 09.0710, 09.0720, 09.0730, 09.0740, 09.0750, 09.0760, 09.0770, 09.0780, 09.0790, 09.0800 und 09.0810, die vollständig durch den Phoniater durchgeführt werden müssen.

Leistungen durch nichtärztliches Personal auf diesem Gebiet werden gemäss entsprechenden Tarifen abgerechnet (z.B. Logopädie).

Screening-Audiometrie

Die sog. Screening-Audiometrie ausserhalb der Camera silens ist Bestandteil von 'Allgemeine Grundleistung'.

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