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01 Verbände

Interpretation

1 Kleinverbände

Kleinverbände (z.B. Schnellverbände nach Blutentnahme, Injektionen usw.) sind in den Allgemeinen Grundleistungen inbegriffen.

2 Verbandentfernung

Der Zeitaufwand für die Verbandentfernung ist Bestandteil von 'Allgemeine Grundleistungen'. Ausgenommen ist die Entfernung von härtenden Verbänden der Kategorie II und III durch qualifiziertes, nicht ärztliches Personal in Spitälern.

3 Verbrauchsmaterialien

Siehe GI-20.

4 Härtende Verbände

Härtende Verbände bestehen aus Gips, Kunststoff usw.

5 Nichtärztliches Personal

Eine Entschädigung in Kapitel 01 erfolgt unabhängig davon, ob die Leistung ganz oder teilweise durch den Facharzt oder allein durch nichtärztliches Personal durchgeführt wird.

6 Verbände nach Operationen/Interventionen

Unmittelbar nach Operationen/Interventionen angelegte Verbände sind in den entsprechenden Tarifpositionen inbegriffen; Ausnahmen sind: Taping 01.02, Härtende Verbände 01.03 und Spezialverbände 01.04.

7 Mehrlagenverbände/Druckverbandsysteme

Mehrlagenverbände/Druckverbandsysteme sind mittels entsprechender Tarifposition aus Kapitel 01.01 oder 01.04 abzurechnen. Eine zusätzliche Verrechnung eines Taping aus Kapitel 01.02 ist nicht zulässig. Die Wundreinigung/Wundtoilette und die Beurteilung durch den Facharzt werden separat über die dafür vorgesehenen Positionen (Kapitel 00.01.01, 00.03.03, 04.02.02) verrechnet.

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