31 Nuklearmedizin

Interpretation

Substanzapplikation, Computerauswertungen

Die allf. Substanzapplikation durch den Facharzt ist Teil der Leistung; allf. Computerauswertungen sind Teil der Leistung, ausgenommen Image-Fusion.

Material/Medikamente

Materialien die für die Dokumentation benötigt werden (z.B. Film, Röntgenbild) sind Bestandteil der technischen Leistung und können somit nicht zusätzlich verrechnet werden.

Zusätzlich verrechenbar sind im Zusammenhang mit bildgebenden Leistungen Katheter, Kontrastmittel, Radiopharmaka, Kits und Ähnliches, deren Einkaufspreis (inkl. MWST) pro Einzelstück CHF 3.-- übersteigt. Verrechnet wird der Stückpreis auf der Basis der Jahreseinkaufsmenge nach Abzug von Rabatten und Preisnachlässen.Sofern vertraglich tiefere Preise vereinbart wurden, gelten diese.

Richtlinien der European Association of Nuclear Medicine (EANM)

Hinsichtlich der Qualität der Untersuchungen, insbesondere der Anzahl zulässiger Projektionen, gelten die Richtlinien der European Association of Nuclear Medicine (EANM).

Leistungsinhalt

Die Tarifpositionen 31.0610, 31.0630, 31.0640, 31.0650, 31.0660 beinhalten Dosisberechnung, Dosiskontrolle, Planung, Aufklärung des Patienten u/o allf. Angehöriger; Dokumentation/Bericht.

Leistungsblock [LB-54]

Die Tarifpositionen aus Kapitel 31 sind für Fachärzte für Nuklearmedizin Teile eines Leistungsblockes und deshalb in einer Sitzung durch den gleichen Facharzt nur unter sich kumulierbar, ansonsten mit keiner anderen Tarifposition.

Ausgenommen sind die Tarifpositionen Dringlichkeitszuschläge und Notfallzuschläge, Kapitel 00.08.

Weitere Ausnahmen sind ausdrücklich erwähnt.

Technische Grundleistung (Wechselzeit)

Bei sämtlichen nuklearmedizinischen Leistungen kann für die technisch bedingte Wechselzeit die entsprechende technische Grundleistung 1 x pro Sitzung in Rechnung gestellt werden.

Klinische und bildgebende Schilddrüsenabklärung im Zusammenhang mit einer nuklearmedizinischen Untersuchung/Behandlung

Falls im Rahmen der nuklearmedizinischen Untersuchung/Behandlung der Schilddrüse eine umfassende Schilddrüsenabklärung ausserhalb des Kapitels 31 erfolgt, kann diese separat abgerechnet werden.

TARMED Online Browser Plus Browser+

Jetzt abschliessen und in vollem Umfang nutzen: Keine Werbung, Persönliche Merkliste, gespeicherte Suchanfragen, Filter (Dignität, Sparte) und uneingeschränkter Zugang zu allen Inhalten.

Weitere Informationen